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Verfassungsgericht vertagt zum 4. Mal die Entscheidung der Richter-Pensionen

veröffentlicht: Montag, 19. Januar 2026, 21.00 Uhr
Verfassungsgericht vertagt zum 4. Mal die Entscheidung der Richter-Pensionen Foto Inquam Photos Octav Ganea
Verfassungsgericht vertagt zum 4. Mal die Entscheidung der Richter-Pensionen Foto Inquam Photos Octav Ganea

Das Verfassungsgericht (CCR) hat zum 4. Mal die Entscheidung im Fall der Beschwerde bezüglich der Pensionen von Richtern vertagt.

Der neue Termin ist der 11. Februar, damit die Richter Zeit haben, die Sachverhalte, die Gegenstand des Verfahrens sind, sowie die kürzlich vom Obersten Kassations- und Gerichtshof eingereichten Unterlagen zu prüfen.

Konkret hat das oberste Gericht unter der Leitung von Lia Savonea dem Verfassungsgericht einen Sachverständigenbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Anwendung des neuen Gesetzes zur vollständigen Aufhebung der Dienstpension führt.

Alle Berechnungen zeigen unter allen Annahmen, dass die Dienstpension geringer sein wird als die beitragsabhängige Rente, so die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs.

Als Antwort darauf behauptet der Vorsitzende der UDMR, Kelemen Hunor, dass all diese Verzögerungen die Glaubwürdigkeit des Gerichts, aber auch der Regierungskoalition beeinträchtigen.

Darüber hinaus ist die USR der Meinung, dass Lia Savonea wegen Rechtsmissbrauchs mit einer Geldstrafe belegt werden sollte, da sie die Entscheidung des Verfassungsgerichts durch die Übermittlung eines Gutachtens nur einen Tag zuvor blockiert hat.

Quelle: RRA/RRTgM (ro)

Imola Munteanu