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Übermittlung von Rechnungen an das nationale “e-Factura” verpflichtend

veröffentlicht: Montag, 03. Juni 2024, 21.00 Uhr
Übermittlung von Rechnungen an das nationale e-Factura verpflichtend Foto digi24
Übermittlung von Rechnungen an das nationale e-Factura verpflichtend Foto digi24

Die Übermittlung von Rechnungen an das nationale elektronische Rechnungssystem

“e-Factura” ist jetzt obligatorisch.

Nach Angaben des Finanzministeriums wird die Nichteinreichung der Rechnungen innerhalb von 5 Tagen mit Geldstrafen zwischen 5.000 und 10.000 Lei geahndet.

Darüber hinaus ist der Juni der letzte Monat, in dem Rechnungen, die im System registriert werden müssen, noch in alternativen Formaten, d.h. per E-Mail oder auf Papier, an die Empfänger geschickt werden können.

Ab dem 1. Juli gelten nur noch Rechnungen, die über das nationale System für elektronische Rechnungen versandt werden, als Originale und haben steuerlichen Wert.

Dies ist die letzte Phase des Zeitplans für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für alle Transaktionen zwischen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen.

Quelle: RADOR/RRTgM (ro)

Imola Munteanu