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Senatsdebatten zur Gesetzänderung der Ruhestandsbedingungen für Richter wieder aufgenommen

veröffentlicht: Dienstag, 13. Mai 2025, 21.00 Uhr
Senatsdebatten zur Gesetzänderung der Ruhestandsbedingungen für Richter wieder aufgenommen Foto Senat Rumäniens FB
Senatsdebatten zur Gesetzänderung der Ruhestandsbedingungen für Richter wieder aufgenommen Foto Senat Rumäniens FB

Der Senat wird die Debatten über das Gesetz zur Änderung der Ruhestandsbedingungen für Richter wieder aufnehmen.

Vor 2 Wochen hatten die Senatoren im Arbeitsausschuss die Beratungen mit der Begründung vertagt, dass mehrere Änderungsanträge analysiert werden müssten und außerdem einige Stellungnahmen zum Entwurf fehlten.

Laut der Gesetzesinitiative in der von der Abgeordnetenkammer angenommenen Form soll der Vorschlag, dass alle Richter und Staatsanwälte mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen, ab Anfang nächsten Jahres gelten und nicht, wie ursprünglich im Dokument vorgesehen, schrittweise bis 2045.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass das Ruhegehalt von Richtern und Staatsanwälten in Höhe von 80% des Durchschnitts der monatlichen Bruttobezüge und Zulagen berechnet wird, die sie in den letzten 48 Monaten ihrer Dienstzeit erhalten haben.

Der Oberste Rat der Magistratur kritisierte den Entwurf als Verstoß gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz und warnte davor, dass er dazu führen könnte, dass eine große Zahl von Richtern in den Ruhestand geht, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt.

Quelle: RADOR/RRTgM (ro)

Imola Munteanu