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Oberster Rat der Magistratur plant Generalversammlungen der Richter und Staatsanwälte wegen Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Reform der Sonderrenten


Der Oberste Rat der Magistratur hat beschlossen, zwischen dem 26. und 27. August Generalversammlungen der Richter und Staatsanwälte einzuberufen, um eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Reform der Sonderrenten abzugeben und Maßnahmen zum Schutz des Status der Richter zu ergreifen.
In einer Erklärung verweist der Oberste Rat der Magistratur auf die „Eskalation der feindseligen öffentlichen Haltung gegenüber Richtern und Staatsanwälten”.
Der Rat ist der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf zu den Dienstpensionen im Justizwesen die Unabhängigkeit der Justiz ernsthaft beeinträchtigt und gegen verbindliche Entscheidungen und internationale Referenzdokumente verstößt, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt.
Quelle: RADOR/RRTgM (ro)