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Neues Drogengesetz
veröffentlicht: Montag, 03. Juni 2024, 21.00 Uhr


Bürgermeister, öffentliche Verwalter oder Gebäudeeigentümer, die wissen, dass in den Gebäuden, die sie besitzen oder vermieten, Drogen verkauft oder konsumiert werden, und die Behörden nicht informieren, riskieren eine Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren.
Das neue Gesetz, das bereits in Kraft getreten ist, wurde nach Angaben des Gesetzgebers eingeführt, weil viele stillgelegte Gebäude zu Brutstätten von Drogenkonsumenten und -händlern geworden sind, was zu sozialen Unruhen führt.
Das Dokument sieht auch die gleiche Strafe für Eigentümer von im Bau befindlichen Gebäuden vor, die trotz Warnung vor Drogenkonsum in diesen Gebäuden nichts unternehmen.
Quelle: RADOR/RRTgM (ro)