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Merz historisches Scheitern im 1. Wahlgang

veröffentlicht: Dienstag, 06. Mai 2025, 21.00 Uhr
Merz historisches Scheitern im 1. Wahlgang Foto ORF
Merz historisches Scheitern im 1. Wahlgang Foto ORF

CDU-Chef Friedrich Merz ist im Parlament im ersten Wahlgang durchgefallen. Der Bundestag hat ihn trotz schwarz-roter Mehrheit nicht zum Kanzler gewählt.

Bei allen Kanzlerwahlen nach Bundestagswahlen seit Bestehen der Republik im Jahr 1949 hat sich der vorgeschlagene Kandidat durchgesetzt – auch wenn es in mehreren Fällen sehr knapp war. Friedrich Merz ist nun der erste Bewerber, der dabei gescheitert ist. Der CDU-Chef erhielt im ersten Wahlgang 18 Stimmen weniger als die Fraktionen von Union und SPD Sitze haben – und sechs Stimmen fehlten Merz zur nötigen absoluten Mehrheit von 316. Der Christdemokrat erhielt 310 Stimmen, 307 Abgeordnete votierten gegen ihn. Es gab drei Enthaltungen und eine ungültige Stimme. 

Nun hat der Bundestag weitere 14 Tage Zeit, einen Bundeskanzler zu wählen – ebenfalls mit der sogenannten Kanzlermehrheit, also 316 der 630 Abgeordneten. Innerhalb dieser 14-Tage-Frist können beliebig viele Wahlgänge stattfinden. Der Bundespräsident hat kein Vorschlagsrecht mehr. Es wäre auch möglich, dass ein anderer Kandidat als Merz antritt und gewählt wird.

Gelingt in dieser 14-Tage-Frist die Wahl eines Bundeskanzlers mit Kanzlermehrheit nicht, wird unverzüglich ein weiterer Wahlgang angesetzt. In diesem liegt die Hürde niedriger: Dann reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Kanzlerwahl. Erreicht der Kandidat zwar die einfache Mehrheit, nicht aber die sogenannte Kanzlermehrheit, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten: Entweder er ernennt den Kandidaten, oder er löst den Bundestag auf. Die Folge wären dann Neuwahlen.

Quelle: DF

Imola Munteanu