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ICCJ stellt den Straftatbestand des Fahrens unter Drogeneinfluss klar


Die Einnahme psychoaktiver Substanzen beim Autofahren ist nur dann eine Straftat, wenn nachgewiesen wird, dass die betreffenden Substanzen die Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigt haben, entschied der Oberste Kassations- und Gerichtshof (ICCJ).
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Anträge des Berufungsgerichts Kronstadt/Brașov und des Berufungsgerichts Klausenburg/Cluj, die auf eine Klärung der Frage abzielten, ob für das Fahren unter Drogeneinfluss ein Schwellenwert eingeführt werden sollte, wie dies bei Alkohol am Steuer der Fall ist.
Die Kontroverse entstand, nachdem eine wachsende Zahl von Autofahrern des Fahrens unter Einnahme verbotener Substanzen für schuldig befunden wurde, obwohl sie die üblichen Medikamente oder Nasensprays gegen Alergien genommen hatten.
Quelle: RRA/RRTgM (ro)