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Gesetz für die „Mineriada“-Opfer vom Präsidenten verkündet
Die Opfer der „Mineriada“ vom 13. bis 15. Juni 1990 haben Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Lei, kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung und können gemäß den Bestimmungen eines Montag von Präsident Nicușor Dan verkündeten Gesetzes, das im nächsten Jahr in Kraft treten wird, 5 Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters in den Ruhestand treten.
Als Opfer dieser Ereignisse gelten die Hinterbliebenen derjenigen, die während der Ausschreitungen in Bukarest ums Leben kamen, sowie Personen, die damals verletzt, verhaftet oder festgenommen wurden.
Sie sind zudem von der Zahlung von Steuern und Abgaben für ihre Wohnung und das dazugehörige Grundstück befreit und haben Anspruch auf kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie auf kostenlose Fahrten in der 1. Klasse mit der Bahn.
Quelle: RRA (ro)