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Erste Reaktion des Premierministers nach der Entscheidung des CCR zu den Richterrenten

veröffentlicht: Dienstag, 21. Oktober 2025, 21.00 Uhr
Erste Reaktion des Premierministers nach der Entscheidung des CCR zu den Richterrenten ArchivFoto AGERPRES
Erste Reaktion des Premierministers nach der Entscheidung des CCR zu den Richterrenten ArchivFoto AGERPRES

Premierminister Ilie Bolojan reagierte am Montagabend auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts (CCR), das das Gesetz zur Reform der Richterpensionen für verfassungswidrig erklärt hatte, und erklärte, dass der Grund dafür rein verfahrenstechnischer Natur sei und nicht inhaltlicher.

“Ich habe die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Gesetz über die Richterpensionen zur Kenntnis genommen, die mit einer knappen Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen getroffen wurde. Die Reform der Richterrenten bleibt ein festes Ziel der Regierung, das von der gesamten Koalition unterstützt wird. Das Verfassungsgericht hat den Entwurf dieser Reform nicht in der Sache abgelehnt, der Einwand war ausschließlich verfahrensrechtlicher Natur, sodass die Regierung den Vorstoß wieder aufnehmen kann, was notwendig ist”, erklärte der Premierminister.

Der Regierungschef betonte in einem Facebook-Beitrag, dass das derzeitige Rentensystem für Richter nicht nachhaltig sei.

Nirgendwo auf der Welt geht man mit 48 bis 50 Jahren in Rente und erhält eine Rente in Höhe des letzten Gehalts. Dies sind keine politischen Aspekte, sondern sozial und haushaltspolitisch untragbare Privilegien. Nicht die Regierung, nicht ein Politiker oder eine Partei braucht diese Reform, sondern Rumänien braucht sie.

Was die Begründung des Verfassungsgerichtshofs angeht, erklärte der Ministerpräsident, dass das Verfassungsgericht einen Verfahrensstandard für den Zeitraum festgelegt habe, in dem die Regierung die Stellungnahme des Obersten Richterrats abwarten müsse.

Die Regierung hat über das Arbeitsministerium am 22. August die Stellungnahme des CSM angefordert, und die Übernahme der Verantwortung der Regierung für dieses Projekt erfolgte nach 10 Tagen, am 01. September, eine Wartefrist für die beratende Stellungnahme des CSM, die 4 Richter des CCR als angemessen erachteten. Selbstverständlich werde der vom Verfassungsgericht festgelegte Standard eingehalten, teilte Bolojan weiter mit.

Quelle: RRA (ro)

Imola Munteanu