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Entwurf des neuen Gesetzes zur einheitlichen Besoldung gemeinsam mit den Gewerkschaften erörtert

veröffentlicht: Dienstag, 26. Mai 2026, 21.00 Uhr
Entwurf des neuen Gesetzes zur einheitlichen Besoldung wurde gemeinsam mit den Gewerkschaften erörtert - Dragos Pîslaru Foto Inquam Photos Alexandru Nechez
Entwurf des neuen Gesetzes zur einheitlichen Besoldung wurde gemeinsam mit den Gewerkschaften erörtert - Dragos Pîslaru Foto Inquam Photos Alexandru Nechez

Der Entwurf des neuen Gesetzes zur einheitlichen Besoldung wurde gemeinsam mit den Gewerkschaften erörtert.

Die Reform des staatlichen Lohnsystems geht in die letzte Runde. Die Behörden haben am heutigen Dienstag die Konsultationen mit den Gewerkschaften zum Entwurf des neuen Gesetzes über die einheitliche Entlohnung begonnen, das am Montagabend zur öffentlichen Debatte gestellt und vom amtierenden Arbeitsminister Dragoº Pîslaru vorgestellt wurde.

Obwohl alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf höhere Einkommen hoffen, erklärte Minister Dragoº Pîslaru, das Hauptziel des neuen Gesetzes sei nicht eine allgemeine Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst, sondern die Beseitigung von Ungleichheiten im System, in dem Menschen mit denselben Funktionen und Verantwortlichkeiten derzeit nicht das gleiche Gehalt erhalten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist eine der wichtigsten Verpflichtungen, die Rumänien eingegangen ist, um Mittel aus dem PNRR zu erhalten, und die verbleibende Zeit ist knapp.

Der amtierende Arbeitsminister Dragoº Pîslaru erklärte, dass das neue Lohngesetz 12 Lohngruppen mit Lohnkoeffizienten von 1 bis 8 vorsieht. Der Referenzwert wird bei 4.100 Lei liegen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Reduzierung der Zahl der Zulagen um 87 vor, die 20% der Lohnsumme der Einrichtung nicht überschreiten dürfen. Änderungen werden auch in Bezug auf Leistungsprämien vorgenommen. Diese können in Höhe von 10 bis 20% an maximal30 % der Beschäftigten gewährt werden.

Dragoº Pîslaru erklärte ferner, dass der Zuschlag für die Arbeit mit EU-Mitteln bei 40% bleiben werde, so wie es derzeit der Fall ist, da dies Teil der Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission sei. Dragoº Pîslaru erinnerte daran, dass dieser Entwurf Gegenstand einer von der Präsidialverwaltung vermittelten politischen Vereinbarung ist und dass er einen Meilenstein im PNRR darstellt, wobei das Parlament das Gesetz bis zum 01. Juli dieses Jahres verabschieden muss.

Quelle: RRA (ro)

Imola Munteanu