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Begründung des BEC für die Ablehnung der Kandidatur von Georgescu

veröffentlicht: Montag, 10. März 2025, 21.00 Uhr
Begründung des BEC für die Ablehnung der Kandidatur von Georgescu FotoCollage Romania TV
Begründung des BEC für die Ablehnung der Kandidatur von Georgescu FotoCollage Romania TV

Das Zentrale Wahlbüro (BEC) ist der Ansicht, dass der Verfassungsgericht von Rumänien (CCR) implizit und allgemeinverbindlich auch über die Nichterfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Registrierung der Kandidatur von Cãlin Georgescu entschieden hat.

10 der 14 Mitglieder des Zentralen Wahlbüros (BEC) stimmten für die Nichtregistrierung der Kandidatur von Herrn Cãlin Georgescu für die Präsidentschaftswahlen.

Die 4 von 14 Mitgliedern des Zentralen Wahlbüros (BEC), die für die Zulassung der Kandidatur von Calin Georgescu stimmten, waren die Vertreter von USR, AUR, POT und SOS, sagte der erste Vizepräsident der AUR, Marius Lulea.

In der Begründung dieser Entscheidung erklärt das BEC, dass es die vom Verfassungsgericht (CCR) bereits entschiedenen grundlegenden Fragen berücksichtigt hat.

In der offiziellen Mitteilung des Zentralen Wahlbüros wird unter anderem argumentiert, dass die Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen die Bedingungen erfüllen müssen, die sich aus der sakrosankten Formel des Amtseids ergeben, den die in dieses Amt gewählte Person leistet, und dass der Kandidat Cãlin Georgescu sogar gegen die Verpflichtung zur Verteidigung der Demokratie verstoßen hat.

Die Entscheidung stützt sich auf das Urteil des CCR vom 6. Dezember 2024, mit dem das Wahlverfahren für die Wahl des rumänischen Staatspräsidenten für ungültig erklärt wurde.

Nach Ansicht des BEC hat der Oberste Gerichtshof damit auch implizit und allgemein verbindlich über die Nichterfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Registrierung der Kandidatur von Cãlin Georgescu entschieden.

In diesem Zusammenhang wäre es unzulässig, bei der Wiederaufnahme des Wahlverfahrens davon auszugehen, dass dieselbe Person nun die Voraussetzungen für das Amt des rumänischen Staatspräsidenten erfüllt.

Erwhänenswert ist es noch, das das Zentrale Wahlbüro (BEC) am Sonntagabend 3 der 4 für die Präsidentschaftswahlen im Mai eingereichten Kandidaturen abgelehnt hat. Nach einer offiziellen Mitteilung des BEC wurden, neben der Kandidaturen von Cãlin Georgescu auch Ion Popa und Maria Marcu, alle 3 Unabhängige, abgelehnt. Die BEC bestätigte die Kandidatur des unabhängigen Nicușor Dan, des derzeitigen Generalbürgermeistersvon Bukarest.

Das BEC-Urteil kann innerhalb von 24 Stunden, also am heutigen Montag vor dem Verfassungsgericht (CCR) angefochten werden. CCR muss dann innerhalb von 48 Stunden ein endgültiges Urteil fällen.

Quelle: RRA/ Hotnews/Romania TV (ro)

Imola Munteanu