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Bildungsministerium legte die Nachholung des Unterrichts fest


Das Bildungsministerium hat festgelegt, wie die während des Generalstreiks verlorenen Lehrstunden nachgeholt werden sollen.
Somit
werden bis zum 16. Juni die Klassen für Vorschul-, Grund-, Sekundar-
und Oberstufenschüler wiederhergestellt, mit Ausnahme der
Abschlussklassen. Studierende im technischen Bildungsbereich können
den Unterricht bis zum 23. Juni nachholen.
Die Leiter
voruniversitärer Bildungseinheiten müssen ihren Stundenplan und ihr
Wiederherstellungsprogramm entsprechend den Besonderheiten dieser
Einheiten, der Verfügbarkeit von Studenten, der Infrastruktur und
den Humanressourcen anpassen.
Bezüglich des arbeitsfreien Tages am 2. Juni gibt das Bildungsministerium an, dass dieser nur ausgezahlt werden kann, wenn er im Voraus eingezogen wurde.
Quelle: RRA/RRTgM (ro)