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Fast 5.000 Familien und Alleinstehende aus Mureș erhalten verschiedene Formen der Sozialhilfe

veröffentlicht: Dienstag, 14. Februar 2023, 21.00 Uhr
Marius Budăi Foto Agerpress
Marius Budăi Foto Agerpress

Arbeitsminister Marius Budăi kündigte an, dass ab dem 1. Januar 2024 keinerlei Sozialhilfe mehr an arbeitsfähige Menschen gewährt werde, die die Arbeit verweigern. Es wird nur eine Art von Hilfe geben, die als Inklusion oder Eingliederung bezeichnet wird, die einen großzügigeren Betrag hat und die nur von Menschen in Anspruch genommen wird, die nicht arbeiten können, an verschiedenen Krankheiten leiden, ein Kind betreuen oder sich in anderen Situationen befinden.

Laut der Website der AJPIS d.h. Bezirksagentur für Zahlungen und Sozialaufsicht Mureș gibt es zu diesem Zeitpunkt 4.900 Empfänger verschiedener Arten von Sozialhilfe, von denen 1.000 Alleinstehende und der Rest Familien sind.

Außerdem erhalten mehr als 70% von ihnen jeweils drei Arten von Beihilfen: Sozialhilfe, Heizkosten und Unterstützung für die Familie.

Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass Sozialhilfe nicht nur Arbeitsverweigerern oder Arbeitslosen mit Leistungen gewährt wird.

Stattdessen seien alle Arbeitslosen verpflichtet, Berufsbildungskurse zu besuchen, aber viele brauchten die Grundschule, sagte der Leiter von AJOFM Mureș, Gheorghe Ștef.

Kreis Mureș hat derzeit mehr als 6.700 Arbeitslose, von denen nur 16% Zulagen erhalten. Der Rest ist seit mehreren Jahren arbeitslos und verweigert teilweise die Arbeit. Stattdessen sind im Kreis Mureș mehr als 1.000 Stellen verfügbar, und mit dem Frühlingsanfang erscheinen auch saisonale Angebote. In Neumarkt/Târgu Mureș ist die Situation jedoch nicht besorgniserregend, sagte Andreia Moraru, die Exekutivdirektorin der Abteilung für Sozialhilfe des Rathauses von Neumarkt/Târgu Mureș.

Arbeitsminister Marius Budăi präzisierte zudem, dass Personen, die aus rechtlicher und gesundheitlicher Sicht arbeitsfähig sind, automatisch in Qualifizierungskurse aufgenommen werden, die Reform des Mindesteinkommens zur Inklusion wird auch Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen umfassen.

Ab dem 1. Januar 2024 sind diejenigen, die vom Mindesteingliederungseinkommen profitieren, verpflichtet, auf Anfrage des Rathauses eine Arbeit zu leisten, andernfalls bleiben sie ohne diese Hilfe.

Quelle: RRTgM (ro)

Imola Munteanu