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Selektive Abfallsammlung per Gesetz verpflichtet

veröffentlicht: Dienstag, 10. Januar 2023, 21.00 Uhr
Mülltrennung Foto dpa
Mülltrennung Foto dpa

Rathäuser werden per Gesetz verpflichtet, Papier-, Metall-, Kunststoff-, Glas- und Textilabfälle getrennt zu sammeln.

Das kürzlich verkündete Gesetz sieht auch Sanktionen für die illegale Lagerung oder Verbrennung von Abfällen vor, und die Geldbußen können bis zu 70.000 Lei betragen.
Die Verschärfung der Umweltgesetzgebung in Rumänien folgt dem allgemeinen Trend in der Europäischen Union und steht vor dem Hintergrund eines im ganzen Land verbreiteten schädlichen Phänomens, nämlich der illegalen Lagerung von Abfällen auf Feldern, Seen oder Wäldern. Das Gesetz sieht vor, dass Rathäuser in den nächsten sechs Monaten zumindest für Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle und bis zum 1. Januar 2025 für Textilien eine getrennte Sammlung von Siedlungsabfällen sicherstellen müssen. Außerdem sind die Rathäuser verpflichtet zu bestimmen, ob die Bewirtschaftung dieser Abfälle im Rahmen eines einzigen Entsorgungsvertrags oder auf mehrere Arten erfolgt, und die Zuordnung entsprechend der getroffenen Entscheidung zu organisieren.

Das Gesetz sieht noch vor, dass Maschinen, die zum Werfen von Abfällen an nicht autorisierten Orten verwendet werden, beschlagnahmt werden können. Außerdem legt das normative Gesetz fest, dass das Zurücklassen, Werfen sowie das Verstecken von Abfällen verboten sind. Ebenso die Entsorgung, der Besitz oder die Lagerung von Abfällen außerhalb der hierfür zugelassenen Betriebsstätten wird samktioniert. Durch dieses Gesetz wurden auch die Bußgelder für das Wegwerfen oder Verbrennen von Abfällen deutlich erhöht.

Einzelpersonen können mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 20.000 Lei belegt werden. Bei juristischen Personen kann die Höhe der Geldbuße 70.000 Lei erreichen.

Imola Munteanu