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Hochschulen und Unternehmen können duale Bildungskonsortien organisieren

veröffentlicht: Mittwoch, 23. November 2022, 21.00 Uhr
duale Bildungsjobs für Studenten Foto: RRA-RRTgM (ro)
duale Bildungsjobs für Studenten Foto: RRA-RRTgM (ro)

Hochschulen und Unternehmen können gemäß einem vom Senat als Entscheidungsgremium erlassenen Rechtsakt duale Bildungskonsortien organisieren. Das Dokument sieht vor, dass akkreditierte Universitäten Partnerschaftsverträge mit Wirtschaftsakteuren abschließen können, durch die sich Bildungseinrichtungen verpflichten, Lehr- und Bewertungsaktivitäten zu organisieren, und Unternehmen, arbeitsbasierte Lernaktivitäten anzubieten.

Dem Dokument zufolge schließen Hochschuleinrichtungen Partnerschaftsverträge mit Wirtschaftsteilnehmern ab, die die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die von den Partnern übernommenen Kosten festlegen. Wirtschaftsbeteiligte, die mit Hochschulen einen Partnerschaftsvertrag zur Veranstaltung und Entwicklung der dualen Hochschulbildung abschließen, profitieren von Erleichterungen bei der Entrichtung von Steuern,

Gebühren und Beiträgen aus dem Staatshaushalt, dem Sozialversicherungshaushalt, den Haushalten von Sondervermögen oder kommunalen Haushalten. Das Curriculum für das duale Studium umfasst Lern-, Lehr- und berufspraktische Bildungsaktivitäten sowie Leistungsbewertung. Nach Abschluss des Studiums stellt die Hochschule eine Bescheinigung über die Zeit der berufspraktischen Lerntätigkeit aus.

Imola Munteanu