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Selektive Abfallsammlung per Gesetz verpflichtet
Rathäuser werden per Gesetz verpflichtet, Papier-, Metall-, Kunststoff-, Glas- und Textilabfälle getrennt zu sammeln.
Das
kürzlich verkündete Gesetz sieht auch Sanktionen für die illegale
Lagerung oder Verbrennung von Abfällen vor, und die Geldbußen
können bis zu 70.000 Lei betragen.
Die Verschärfung der
Umweltgesetzgebung in Rumänien folgt dem allgemeinen Trend in der
Europäischen Union und steht vor dem Hintergrund eines im ganzen
Land verbreiteten schädlichen Phänomens, nämlich der illegalen
Lagerung von Abfällen auf Feldern, Seen oder Wäldern. Das Gesetz
sieht vor, dass Rathäuser in den nächsten sechs Monaten zumindest
für Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle und bis zum 1.
Januar 2025 für Textilien eine getrennte Sammlung von
Siedlungsabfällen sicherstellen müssen. Außerdem sind die
Rathäuser verpflichtet zu bestimmen, ob die Bewirtschaftung dieser
Abfälle im Rahmen eines einzigen Entsorgungsvertrags oder auf
mehrere Arten erfolgt, und die Zuordnung entsprechend der getroffenen
Entscheidung zu organisieren.
Das Gesetz sieht noch vor, dass Maschinen, die zum Werfen von Abfällen an nicht autorisierten Orten verwendet werden, beschlagnahmt werden können. Außerdem legt das normative Gesetz fest, dass das Zurücklassen, Werfen sowie das Verstecken von Abfällen verboten sind. Ebenso die Entsorgung, der Besitz oder die Lagerung von Abfällen außerhalb der hierfür zugelassenen Betriebsstätten wird samktioniert. Durch dieses Gesetz wurden auch die Bußgelder für das Wegwerfen oder Verbrennen von Abfällen deutlich erhöht.
Einzelpersonen können mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 20.000 Lei belegt werden. Bei juristischen Personen kann die Höhe der Geldbuße 70.000 Lei erreichen.