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Nationale Agentur für Zahlungen und Sozialinspektion überweis Beträge für Sozialleistungen im Voraus

veröffentlicht: Mittwoch, 10. Dezember 2025

Die Nationale Agentur für Sozialleistungen und Sozialkontrolle wird die Beträge für Sozialleistungen, die normalerweise gegen Ende des Monats ausgezahlt werden, vorzeitig überweisen, damit die Begünstigten das Geld noch vor den Feiertagen erhalten, teilte die Behörde heute mit.

So wurden am Montag die staatlichen Kinderbeihilfen, die Kindererziehungsbeihilfen und die Eingliederungsbeihilfen ausgezahlt.

Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden am 12. Dezember auf die Bankkonten überwiesen, die Auszahlung per Postanweisung erfolgt zwischen dem 18. und 24. Dezember.

Für andere Sozialleistungen wie das Mindesteinkommen zur Eingliederung, die Unterbringungsbeihilfe, die monatliche Ernährungsbeihilfe für TB- und HIV/AIDS-Patienten erfolgen die Zahlungen am 19. Dezember für diejenigen, die sich für den Erhalt des Geldes auf Karte entschieden haben, und spätestens am 24. Dezember für die Begünstigten, die ihre Ansprüche per Postanweisung geltend gemacht haben.

Quelle: RADOR/RRTgM (ro)

Imola Munteanu