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Gesetz über die Zahlung privater Renten ist verfassungswidrig

veröffentlicht: Mittwoch, 26. November 2025

Das Verfassungsgericht Rumäniens (CCR) hat gestern die Beschwerden bezüglich des Gesetzes über die Zahlung privater Renten zugelassen.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs haben das Verfassungsgericht mit dem Gesetzentwurf über die Auszahlung privater Renten aus den Säulen II und III befasst.

Der Entwurf wurde Mitte Oktober vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass Personen, die sich für die Auszahlung ihrer Gelder aus Säule II – der verpflichtenden, privat verwalteten Säule – entscheiden, zunächst nur 30% des Betrags erhalten während der Rest über 8 Jahre verteilt wird. Ausnahmsweise können Krebspatienten den gesamten Betrag in einer einzigen Auszahlung erhalten. Ebenso können Personen, deren Fonds weniger als den Gegenwert von 12 monatlichen Sozialleistungen beträgt, den gesamten Betrag in Form einer einmaligen Zahlung erhalten.

Die Richter des Verfassungsgerichtshofs haben die Klage teilweise zugelassen und festgestellt, dass die Bestimmungen, die eine positive Diskriminierung von Krebspatienten gegenüber Patienten mit anderen lebensbedrohlichen Krankheiten beinhalten, verfassungswidrig sind.

Quelle: AGERPRES/RRTgM (ro)

Imola Munteanu