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Durchsuchungen in Rumänien und Frankreich in einem Fall von Betrug mit europäischen Geldern, mit Ermittlungen auch in Mureș

veröffentlicht: Mittwoch, 17. Mai 2023

Im Rahmen einer Untersuchung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) wurden an mehreren Orten in Rumänien und Frankreich 40 Durchsuchungen durchgeführt.

Es handelt sich um einen Betrugsfall mit europäischen und nationalen Geldern im Wert von über 30 Millionen Euro.

In Rumänien wurden die Durchsuchungen in Bukarest, Alba, Arad, Cluj, Constanta, Hunedoara, Iasi, Mureº und Olt durchgeführt, wobei die Razzien von Polizisten der Abteilung für Wirtschaftskriminalitätsermittlungen durchgeführt wurden.

Laut einer Pressemitteilung der rumänischen Polizei wird in diesem Fall eine Methode untersucht, bei der den Begünstigten von aus EU-Mitteln finanzierten Projekten falsche Garantieschreiben ausgestellt wurden, mit denen behauptet wurde, die Projekte gegen mögliche Schäden abzusichern.

Die Recherchen ergaben, dass im Zeitraum 2020–2023 im Rahmen mehrerer EU-finanzierter Projekte mehrere Bürgschaftsschreiben von fiktiven Banken oder Finanzinstituten ausgestellt wurden, die nicht über die nötigen Barmittel zur Deckung versicherter Schäden verfügten .

Insbesondere hätte eine fiktive Bank, die auf den Komoren tätig wäre, Garantiebriefe ausgestellt, mit denen sie die Zahlung von Beträgen an die Behörden in Rumänien im Gesamtwert von fast 20 Millionen Euro sichergestellt hätte.

Ebenso hätten Finanzinstitute, die in der Tschechischen Republik, in Lettland und in Spanien tätig wären, Bürgschaftsschreiben zur Verwendung in Rumänien ausgestellt, ohne dazu berechtigt zu sein und ohne die notwendigen Mittel zur Deckung der versicherten Schäden.

Nach Angaben der Europäischen Staatsanwaltschaft muss der Gewinner des EU-finanzierten Auftrags bei Projekten, die von europäischen Fördermitteln profitieren, eine von einem Finanzinstitut ausgestellte Garantieerklärung für die ordnungsgemäße Ausführung vorlegen, in der er sich verpflichtet, bestimmte Geldbeträge (den Wert der Garantien), falls die Leistungen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Im von der EUStA untersuchten Fall wird davon ausgegangen, dass die Verdächtigen im Namen fiktiver Finanzinstitute oder mit fiktiven Finanzmitteln Garantieerklärungen ausgestellt hätten. Als Gegenleistung für die Herausgabe der Bürgschaftsschreiben hätten die Verdächtigen erhebliche Geldsummen erhalten, die sie im eigenen Interesse eingesetzt hätten.

Quelle: AGERPRES/RRTgM (ro)

Imola Munteanu