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Neues Rentengesetz im Abgeordnetenkammer

veröffentlicht: Montag, 20. November 2023

Der Entwurf des neuen Rentengesetzes wurde heute von den Abgeordneten des Arbeitsausschusses und im Plenum der Abgeordnetenkammer debattiert, nachdem letzte Woche das Projekt vom Senat angenommen wurde.

Wenn die vorgezogene Frist des Premierministers, nämlich der 20. November, eingehalten wird, könnte das Dokument die endgültige Entscheidungsabstimmung der Abgeordnetenkammer erreichen.

Es wird daher erwartet, dass die Etappen des Gesetzgebungsverfahrens das rasante Tempo beibehalten, sodass das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten kann.

Ab diesem Zeitpunkt würde zunächst eine Erhöhung um 13,8 % auf alle Renten angewendet und dann mit der Neuberechnung nach den neuen Bestimmungen begonnen.

Der Prozess soll bis zum Ende des Sommers abgeschlossen sein, so dass sich ab dem 1. September 2024 mehr als die Hälfte der Renten aufgrund des neuen Berechnungsmechanismus erhöht wird.

Dabei werden neben der Gewährung von Beitragspunkten für Tätigkeitszeiten von mehr als 25 Jahren auch befristete Erhöhungen berücksichtigt.

Quelle: RRA/RRTgM (ro)

Imola Munteanu