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Abgeordnetenkammer verabschiedete das Gesetz über Sonderrenten

veröffentlicht: Dienstag, 17. Oktober 2023

Die Abgeordnetenkammer verabschiedete als Entscheidungsorgan das Gesetz über Sonderrenten.

Dies wurde nach der Entscheidung des CCR bezüglich der Dienstpensionen der Richter erneut überprüft.

Es wurden 174 Ja-Stimmen, 81 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen registriert.

Gegenüber der vom Senat verabschiedeten Form wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. So wurden die Steuergrenzen von bis zu 20% für den beitragsfreien Teil sowie die jährliche Anhebung des Renteneintrittsalters um vier Monate auf bis zu 60 Jahre beibehalten.

Die Plenarsitzung der Abgeordnetenkammer nahm nur Vorschläge zur Gesetzgebungstechnik an und lehnte alle von USR und AUR formulierten Änderungsanträge ab.

So bleibt unter anderem die Regelung im Gesetzestext erhalten, wonach Richter mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit einer Dienstrente in Höhe von 80% der durchschnittlichen monatlichen Bruttozulagen und -zuschüsse der letzten 4 Jahre vor der Pensionierung in den Ruhestand treten können.

Außerdem dürfen die Dienstrenten nicht höher sein als das Nettoeinkommen aus dem letzten Monat der Tätigkeit.

Quelle: RRA/RRTgM (ro)

Imola Munteanu