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Sonderrentengesetz heute im Abgeordnetenhaus erörtert

veröffentlicht: Montag, 16. Oktober 2023

Das Gesetz über Sonderrenten wurde heute im Abgeordnetenhaus als Entscheidungsgremium zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten. Am Nachmittag wurde im Plenum abgestimmt.

Letzte Woche haben die Senatoren laut Entscheidung der Richter des Verfassungsgerichts mehrere Bestimmungen des Dokuments geändert.

Die von den Senatoren angenommene neue Form sieht vor, dass die Richter eine Rente in Höhe von 80% des Durchschnitts der monatlichen Bruttozulage und der Zuwächse in den letzten 4 Jahren ihrer Tätigkeit und nicht in den letzten drei Monaten erhalten, wie im ursprünglichen Gesetz vorgesehen. Außerdem erhöht sich das Renteneintrittsalter jedes Jahr um vier Monate bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Von Seiten der Opposition kritisierte die USR das Dokument und reichte mehrere Änderungsanträge ein, die auf die Abschaffung der Dienstrenten abzielten, doch die vorgeschlagenen Änderungen wurden abgelehnt.

USR-Senator Irineu Darău glaubt, dass die Macht auf diesem Gebiet somit Formänderungen vorgenommen hat.

Die Reform der Dienstrenten ist ein Meilenstein im PNRR, doch der Interimspräsident der Abgeordnetenkammer, der Sozialdemokrat Alfred Simonis, sagte, dass das Thema so schnell wie möglich geklärt werden müsse.

Auch in der Abgeordnetenkammer wird erwartet, dass die Berichte zu mehreren Gesetzentwürfen fertiggestellt werden, die darauf abzielen, die Strafen für Drogenhandel und -konsum zu erhöhen.

Quelle: RRA/RRTgM (ro)

Imola Munteanu