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3. Ostertag - ein historischer Festtag
Ab dem Mittelalter erscheint in kirchlichen Schriften der 3. Ostertag, der dem Ostermontag unmittelbar folgt (Osterdienstag).
Er war in der Regel arbeitsfrei, wie es der Ostermontag bis heute ist.
Ursprünglich umfasste die arbeitsfreie Zeit 2 Wochen: die Karwoche und die darauf folgende Osterwoche. Später wurde diese Zeit verkürzt. In der Osterwoche waren nur noch die drei Tage Montag bis Mittwoch arbeitsfrei, worauf sich in einzelnen Quellen der Verweis auf einen 4. Ostertag, den Ostermittwoch, stützt. Doch sind uns bisher keine Quellen bekannt, die den 4. Ostertag in besonderer Weise liturgisch betonen.
Hingegen gibt es zahlreiche Quellen, die ausdrücklich den 3. Ostertag als kirchlichen Tag ausweisen, der als liturgischer Teil des Osterfestes verstanden wurde.
In der römisch-katholischen Kirche hat sich dieser Tag bis ins späte 19. Jahrhundert erhalten.
Der lateinische Begriff »Triduum« bezeichnet einen Zeitraum von drei Tagen. Welche Tage, welcher Zeitraum im Kalender oder in der kirchlichen Ordnung damit gemeint sind, bezeichnet das folgende Wort. Bekannt sind insbesondere Triduum Sacrum und Triduum Paschale.
Die drei Tage 1. Ostertag (Ostersonntag), 2. Ostertag (Ostermontag) und 3. Ostertag (Osterdienstag) bildeten bis zum Ende der 19. Jahrhunderts zusammen das Triduum Paschale, die drei Tage der Auferstehungsfeier.
Der lateinische Begriff »Triduum Sacrum«, »die heiligen drei Tage«, ist deutlich älter und reicht mindestens bis an den Anfang des 4. Jahrhunderts zurück.
Dieses Triduum Sacrum wird als ein einziges Hochfest verstanden. Es führt die liturgische Bezeichnung »Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn«.
Die obige Abbildung aus J. M. Dilherrs Werk, Augen- und Hertzens-Lust von 1661, zeigt das Thema dieses Sonntags: Die Erleuchtung des verfinsterten Verstands.
Das Bild zeigt Gott, verborgen in einer Wolke. In seiner rechten Hand hält er ein Licht (eine brennende Kerze), mit dem Finger zeigt er auf eine Textstelle in der aufgeschlagenen Bibel, die vor dem Leser der Bibel liegt. Körperhaltung und Gesichtsausdruck des Menschen lassen erkennen, dass er auf den Fingerzeig Gottes, auf die Erleuchtung wartet, um zu verstehen, was er da gerade liest.
So trägt das Bild den Sinnspruch:
"Die Heil´ge Schrifft verſteht man nicht, Ohn GOTTES fing´r und Gnadenlicht."
Das Thema wird unterhalb des Bildes
mit einem weiteren Sinnspruch beschrieben:
Die Erleuchtung des verfinsterten Verstands.
"Wir leben in einem dunklen Ort
und lesen irrsam Gottes Wort:
Wenn nicht erleuchtet Gott den Verstand
und zeigt, was recht, mit eigner Hand."
Der 3. Ostertag war in einigen Kirchenordnungen evangelischer Kirchen vermerkt, doch längst nicht in allen. Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Traditionen in den Kirchenordnungen ab 1533 ausmachen:
1. Die Auferstehungsfeier beschränkte sich auf Ostersonntag und Ostermontag.
2. Die Auferstehungsfeier umfasste zusätzlich den Osterdienstag als 3. Ostertag, jedoch nicht als Feiertag und nicht gleichwertig mit Ostermontag. Der 3. Ostertag wurde nur halbtags begangen. Einziges liturgisches Element war eine Predigt am Vormittag.
3. Die Auferstehungsfeier schloss den Osterdienstag liturgisch vollständig mit ein, was durch Andachten und Gottesdienste an diesem Tag unterstrichen wurde.
Quelle: stillkunst.de