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Laut Straßenverkehrsordnung Autos müssen mit Winterreifen ausgestattet


Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Sie Ihr Auto in der kalten Jahreszeit mit Winterreifen ausstatten müssen.
Die rumänischen Straßenverkehrsvorschriften schreiben vor, dass Sie Ihr Auto in der kalten Jahreszeit mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausstatten müssen (sogenannte Ganzjahresreifen).
In den Vorschriften ist kein genaues Datum für die Montage festgelegt, sondern nur, dass sie bei Fahrten auf vereisten und schneebedeckten Straßen oder ab -7 Grad Celsius verwendet werden müssen.
Normalerweise liegt der Umstellungszeitraum zwischen dem 01. November und dem 31. März.
Was die Reifen „für alle Jahreszeiten“ betrifft, so sagt das rumänische Kraftfahrzeugregister, dass Reifen mit den Buchstaben M und S (für Matsch und Schnee) zulässig sind.
Laut der Website der rumänischen Polizei beträgt das Bußgeld bei Nichteinhaltung der Vorschriften zwischen 1.305 und 2.900 Lei und 9 bis 20 Strafpunkte, außerdem wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten.
Quelle: RRA/InfoCons/RRTgM (ro)