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Anordnung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen von ANPC erlassen

veröffentlicht: Mittwoch, 19. Juni 2024

Unternehmen, die im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs tätig sind, müssen laut einer Verordnung der Nationalen Behörde für Verbraucherschutz (ANPC) klare und korrekte Informationen darüber bereitstellen, wie Menschen mit Behinderungen Zugang zu Verkehrsmitteln, Gebäuden oder zugehörigen Räumlichkeiten haben.

Unternehmen, die öffentliche Verkehrsdienste auf der Straße, der Schiene, in der Luft und auf See anbieten, müssen diese Informationen aushängen.

Das Dokument verpflichtet außerdem das Personal vor Ort, auf ausdrücklichen Wunsch von Menschen mit Bewegungseinschränkungen Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus öffentlichen Verkehrsmitteln zu leisten.

Die Verordnung tritt innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Quelle: RADOR/RRTgM (ro)

Imola Munteanu